Rechtliches
Einfache elektronische Signatur (SES)
signhere erzeugt eine einfache elektronische Signatur nach Artikel 3 Nr. 10 der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Sie ist rechtlich zulässig, unterliegt aber der freien Beweiswürdigung. Für Dokumente, die gesetzlich die Schriftform verlangen (zum Beispiel Kündigungen von Arbeitsverhältnissen oder Bürgschaften), ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nötig. Prüf im Zweifel, welche Form dein Dokument braucht.
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